Voraussetzungen für das Pilzesammeln
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung der Sammelgebühr von 8 Euro pro Tag zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (Zahlung auch für mehrere gerade Tage möglich) in den Büros der Tourismusgenossenschaft Gsieser Tal-Welsberg-Taisten oder Online buchbar
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde und im eigenen Grund: nur gültiger Personalausweis
Wo können Pilze gesammelt werden?
* Nur in der Gemeinde, für welche die Sammelgebühr bezahlt wurde oder in der Wohnsitzgemeinde.
* Das Pilzesammeln ist jedoch verboten in Landschaftsschutzgebieten* und dort, wo der Grundeigentümer diese Schilder aufgestellt hat
Wann können Pilze gesammelt werden?
Nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr. Privateigentümer, Pächter und Fruchtnießer im eigenen Grund ohne zeitliche Beschränkung
Wieviele Pilze dürfen höchstens gesammelt werden?
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen
c) Privateigentümer, Pächter und Fruchtnießer im eigenen Grund: 3 kg pro Tag und Person
Wie müssen die Pilze behandelt werden?
Die Pilze a) dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden, b) müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden
Hier können Sie die Pilzegenehmigungen mit Kreditkarte online buchen: